Heinrich-Bullinger-Briefwechseledition, Universität Zürich © Heinrich Bullinger-Stiftung Arpa Bibliothek Textbreite Schriftgröße

[1165]

Bullinger an
Philipp Melanchthon
Zürich,
31. August 1 1538

Autographer Entwurf: Zürich StA, E II 345, 176-179 (ohne Siegel)

Dankt dafür, daß Otto [Werdmüller] bei ihm seine Bildung vertiefen konnte. Glaubt, daß der Abendmahlsstreit bald beendet sein wird, da die Straßburger [Capito und Bucer] bezeugt haben, daß das [Erste Helvetische] Bekenntnis samt der in Schmalkalden überreichten Erläuterung gut aufgenommen wurde. Versichert im Hinblick auf vielleicht noch bestehende Zweifel, daß man sich in Glaube und Lehre an das Bekenntnis halte. Bittet, Verleumdern keinen Glauben zu schenken und Vorbehalte offen auszusprechen; hat im gleichen Sinne an Luther geschrieben [Nr. 1168]. Verteidigt die geordnete Beseitigung der Bilder und weist zur Abschaffung der Ohrenbeichte auf Nektarios als Vorbild hin; die Tröstung der Gewissen wird dabei nicht vernachlässigt, und auch das öffentliche Sündenbekenntnis ist weiter in Übung. Da Zwingli als angeblicher Kriegstreiber in Verruf kam, übersendet Bullinger das vom Rat herausgegebene [Kriegsmanifest von 1531, HBRG III 59-71]; wie daraus hervorgeht, opferte Zwingli sein Leben in einem aufgezwungenen Krieg. Schreibt all dies, um Verdächtigungen auszuräumen, die der Freundschaft noch im Wege stehen könnten.

[Gedruckt a : Heinrich Ernst Bindseil, Philippi Melanchthonis epistolae, iudicia, consilia, testimonia aliorumque ad eum epistolae quae in Corpore Reformatorum desiderantur, Halle 1874, Nachdruck Hildesheim-New York 1975, S. 117-119, Nr. 164; Teildruck: WA Briefwechsel VIII 282; Regest: MBW 2087.]

a Nach der Kopie Simlers (Zürich ZB, Ms S 45, 59).
1 Unmittelbar vor dem Entwurf dieses Briefs endet auf der gleichen Seite das Schreiben an Luther vom 1. September
(unten Nr. 1168). Dazu paßt, daß Bullinger gegenüber Melanchthon auf dieses bereits zurückblickt (,,scripsi"). Wenn diese Reihenfolge zutrifft, muß einer der beiden Briefe falsch datiert sein.