[2022]
Entwurf von zwei unbekannten Händen a : Neuenburg, Bibliothèque des Pasteurs, X 9 b
Bisher wurde die Ermahnung und die förmliche Zurechtweisung unter den Brüdern [Pfarrern]
mit Erfolg untereinander gehandhabt, doch hat sich unerwartet einer [Jean Chaponneau]2
gegen dieses Verfahren ausgesprochen; dass nun, trotz langer Geduld, die Angelegenheit zur
Entscheidungsfindung vor die [anderen] Gemeinden gelangen muss, bedauern [die Neuenburger];
sie übersenden [eine Beschreibung]ihrer bisherigen Vorgehensweise und haben auch
dem Gegner erlaubt, seine Anschauung vorzubringen (s. unten in Nr. 2023]. Die Väter und
Brüder [der anderen Gemeinden] haben nun die Aufgabe, diesbezüglich ihr Urteil zu äußern,
um den bisherigen Brauch zu wahren, falls dieser richtig ist; [die Pfarrer Neuenburgs] würden
sich wünschen, von den Gegnern ein Beispiel zu sehen, um daraus zu lernen, statt derjenigen
Dinge beraubt zu werden, deren Verlust großen Schaden anrichten würde. Die Zensur wird
folgendermaßen ausgeübt: Der zu Überprüfende muss sich zurückziehen; der Dekan fragtbriefe_vol_14_487 arpa
sodann die Nachbarn, ob ihnen ein Verstoß dieses Bruders [Pfarrers]gegen die Kirche oder
den Pfarrdienst durch ihn oder dessen Familie bekannt ist; dann werden die anderen befragt,
welche Ermahnung sie für angemessen halten; darauf wird der Bruder [Pfarrer]zurückgerufen
und gemäß dem Beschluss der Brüder [Pfarrer]freundlich ermahnt, seinen Dienst
fromm zu verrichten und zum Aufbau der Kirche beizutragen. [Variante zum vorhergehenden
Absatz:] Die Ermahnung und förmliche Zurechtweisung wird folgendermaßen gehandhabt:
Der zu Ermahnende muss sich zurückziehen; dann erkundigt sich der Dekan bei den Nachbarn
und Verwandten, ob ihnen ein Verstoß dieses Bruders [Pfarrers] gegen die Kirche oder den
Pfarrdienst durch ihn oder dessen Familie bekannt ist; dann werden die anderen befragt,
welche Ermahnung sie für angemessen halten; darauf wird der Bruder (Pfarrer]zurückgerufen
und kraft des Rats und Urteils aller freundlich ermahnt, seinen Dienst fromm zu verrichten
und zum Aufbau der Kirche beizutragen.
[Gedruckt: Corr. des réformateurs IX 348f, Nr. 1402.]