Heinrich-Bullinger-Briefwechseledition, Universität Zürich © Heinrich Bullinger-Stiftung Arpa Bibliothek Textbreite Schriftgröße

[2539]

Bullinger
an Joachim Vadian
Zürich,
20. August 1546

Autograph: St. Gallen Kantonsbibliothek (Vadiana), Ms 35 (VBS VI), 179 (Siegelabdruck) Druck: Vadian BW VI 558f, Nr. 1489

Auch wenn der Zürcher Rat die aus Konstanz kommenden Nachrichten dem St. Galler Rat stets fleißig übermittelt, will Bullinger berichten, was ihm Hartmann von Hallwyl brieflich [mit Nr. 2538]mitteilen ließ, nachdem dieser von seinem Besuch beim Landgrafen [Philipp von Hessen) wieder nach Bern zurückgekehrt war. Hallwyl verließ Donauwörth am 10. August. An diesem Tag aber speiste er noch mit dem Landgrafen, welcher während des Gesprächs ehrenvoll von Zwingli sprach. Er ließ auch Bullinger grüßen, bat diesen, die [Zürcher]Kirchen zum Gebet aufzurufen und seinen Behörden mitzuteilen, dass der Krieg religiöse Gründe hat und nicht etwa auf politischen Ungehorsam zurückzuführen sei. Hallwyl berichtete ebenfalls über die außergewöhnliche Stärke der Streitkräfte [des Bundes]: 120 kleine und große Geschütze, 116 Fähnlein und etwa 8'000 Kavalleristen. Die [Schmalkaldener] haben dem Kaiser [Karl V. ] mittels eines Herolds [...]öffentlich den Krieg erklärt. Ihre Truppen, unter denen gute Sitten herrschen sollen, sind am 10. August aufgebrochen. Der Kaiser soll sich bei Landshut aufhalten und ein 30'000 Mann starkes Heer besitzen. Während des Gesprächs betonte der Landgraf dass er bereit sei, für Christus das Volk vom Antichristen zu befreien und dabei alles, auch sein Leben, aufs Spiel zu setzen. Weiteres wird Vadian von den Zürcher Ratsherren erfahren. Mittlerweile wundert sich Bullinger über das schon länger andauernde Schweigen seines Korrespondenten. Dieser soll sich doch bei seinem Freund endlich wieder melden! Heute schreibt Bullinger das Vorwort zu seinem Lukaskommentar. Das Werk wird in einigen Tagen erhältlich sein. 1

111 Nicht erhalten (wir danken Herrn Kurt Jakob Rüetschi für freundliche Auskunft).
112 Dienstag.
1 Siehe dazu Nr. 2545, Anm. 2.