Heinrich-Bullinger-Briefwechseledition, Universität Zürich © Heinrich Bullinger-Stiftung Arpa Bibliothek Textbreite Schriftgröße

[3184]

Ambrosius Blarer
an Bullinger
[Konstanz],
[Freitag], 13. April 1548 (Nachtrag: 13.-15. April 1548)1

Autograph: Zürich StA, F II 357, 265 (Siegelspur) a Teildruck und zusammenfassende Übersetzung: Blarer BWII 694f Nr. 1520

[1]Blarer berichtete bereits in dein von [Georg oder Hans Konrad]Escher [vom Luchs] übermittelten Brief [Nr. 3180 vom 10. April 1548]über [die finanzielle Lage von]Claude d'Aliod. Hoffentlich wird Bullinger sich für diesen einsetzen! D'Aliod befürchtet nämlich, dass seine Gläubiger ihm seine in Zürich lagernde, [jetzt beschlagnahmte] Ware aufgrund seines dortigen Aufenthaltverbotes [durch eine Zwangsversteigerung]einfach wegnehmen werden. Dazu gehören unter anderem Arzneibücher, die er in Augsburg erhalten hat, sowie Unterlagen zu seiner Buchhaltung. Bullinger möge ihn (auch in Anbetracht von Zürichs gutem Ruf) vor einer solchen Behandlung bewahren! -[2][Wenn Bullinger diesen Brief liest, ist]D'Aliod bereits in Richtung Winterthur aufgebrochen, wo er ebenfalls einen Teil seiner Waren hat. Er wird den vorliegenden Brief an Bullinger übermitteln lassen und

c Textverlust durch Papierverlust. Das durch Wasser beschädigte Papier wurde im Rahmen von Restaurierungsmaßnahmen (2021-2022) repariert. -
a Mit Schnittspuren.
12 Zu Bucers Reise nach Augsburg, zu seiner Ankunft ebendort am 30. März 1548 sowie zu seinem dortigen Hausarrest und seiner folgenden Inhaftierung s. Nr. 3120, Anm. 20; Nr. 3122, Anm. 4. -Dass er das Interim am 4. April bereits schriftlich (BucerDS XVII 362-397) abgelehnt hatte, wusste Serin offensichtlich noch nicht.
13 Gemeint ist: falls die Schrift in Zürich nicht gedruckt werden sollte.
14 Gemeint ist: falls die Schrift in Zürich gedruckt würde.
15 Zu Serins Vorschlag, sich selbst um die Auslieferung der Bücher nach Böhmen und Mähren zu kümmern, s. oben Z. 8f.
1 Zur Datierung des Nachtrags s. unten Z. 26f.


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auf dessen Mitteilung warten, ob er sich nach Zürich begeben dürfe. -[3]Bullinger wird ganz sicher für ihn eine Erlaubnis zur Einreise nach Zürich bewirken können. Er hat schon so viel für die Konstanzer erreicht! D'Aliod möchte schließlich auch nur seine Gläubiger ausbezahlen und seine [beschlagnahmte] Ware auslösen. Blarer hat aufgrund von d'Aliods [Glaubens]eifer Mitleid mit ihm, wird ihm aber die [antitrinitarische]Irrlehre gleich nach dessen Rückkehr nach Konstanz austreiben. Noch einmal sei Bullinger gebeten, d'Aliod vor einem [erneuten]finanziellen Schaden zu bewahren: Er hat nämlich schon mehrmals Handelsgüter auf seltsame Weise verloren. -[4]D'Aliod hätte ein vom Konstanzer an den Zürcher Rat gerichtetes Empfehlungsschreiben bekommen können, doch hielten Blarers Bruder Thomas und sein Vetter Konrad Zwick den an Bullinger gerichteten Brief vom letzten Dienstag [dem 10. April, Nr. 3180]für ausreichend. D'Aliod kann aber nötigenfalls auch noch eine Empfehlung des Konstanzer Rats erhalten. Wichtig ist, dass ihm die Verlängerung der Schuldentilgung gewährt und er nicht benachteiligt wird. -[5]Blarer wird den vorliegenden Brief [später]noch fortsetzen können, zumal der Diener [NN] von Marcell Dietrich von Schankwitz [erst] morgen oder übermorgen [am 14. oder 15. April 1548] in die Eidgenossenschaft aufbricht. -[6][P.S.:]D'Aliod berichtet [soeben], dass man ihm in Zürich auch Geld schuldig sei. Bullinger möge ihm hierbei unterstützen. Dessen Gläubiger könnten aber auch an die Schuldner [NN] verwiesen werden, um so d'Aliods Schulden begleichen zu können. -[7]Blarer belästigt Bullinger damit nur ungern, weil dieser ja besseres zu tun hätte. Aber er kennt in Zürich keinen anderen, an den er sich [wegen d'Aliod]wenden könnte. Künftig möchte er versuchen, Bullinger nicht mehr lästigzufallen. -[8]Bullinger könnte doch auch durch einen Gehilfen in Erfahrung bringen lassen, welche Handelsgüter d'Aliod noch in Zürich besitzt, wieviel er seinen Gläubigern schuldet und wieviel ihm selbst geschuldet wird. Bullinger soll dann mitteilen, wie groß die Differenz zwischen Schulden und Guthaben ist, und wie man vorgehen könne, falls es sich nur um 4 oder 5 Gulden handelte, damit d'Aliod nicht gezwungen wird, seine Ware in Zürich viel zu günstig zu verkaufen. Sobald Bullinger die Höhe dieses Betrages mitgeteilt hat, wird Blarer ihm das Geld umgehend zukommen lassen. -[9]Er legte d'Aliod kein Geld aus, weil er befürchtete, dass dieser es verlieren oder vergeuden könnte, statt seinen Besitz freizukaufen. Zudem begibt er sich nun nach Frauenfeld zu seiner verschwenderischen Frau [N.N], die zur guten Haushaltung völlig ungeeignet ist. -[10]Blarer würde gerne noch den Grund für d'Aliods Aufenthaltsverbot in Zürich erfahren.

Furgeliepter herr und brüder, ich hab euch by dem Äscher 2 geschriben des Claudii 3 halber. Hoff ir werden ain güter mittler sein, damitt er um sein armütle 4 dinnen 5

2 Entweder handelt es sich beim Überbringer von Blarers letztem, am 10. April 1548 (Nr. 3180) verfassten Brief um Georg Escher vom Luchs, dessen Ehefrau Dorothea, geb. von Menlishofen, aus einer Konstanzer Patrizierfamilie stammte, oder um Hans Konrad Escher vom Luchs, den ebenfalls verwandtschaftliche, aber auch geschäftliche Beziehungen mit Konstanz verbanden; s. HBBW VI, Nr. 756, Anm. 7; XX, Nr. 2936, Anm. 4.
3 Claude d'Aliod. -Zu dessen Vorhaben, in Zürich
mit seinen Gläubigern und Schuldnern abzurechnen, um eine drohende Zwangsversteigerung seiner beschlagnahmten Waren abzuwenden, sowie zu Blarers Einsatz für ihn s. auch Nr. 3180 (besonders Z. 31-33).
4 sein armütle: seinen Besitz; s. SI I 457 s.v. Armuet. -Gemeint sind u.a. seine unten in Z. 5f genannten Handelswaren und Rechnungsbücher.
5 Gemeint ist: in Zürich.


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nitt komme. Er sorget sehr, diewyl 6 man im die statt verbotten 7 hab, so 8 werdind ime seine creditores 9 uber seine kromkörb brechen 10 , etc., und im 11 schaden zufügen. Hat ettlich kunstschrifften der ertzney, so 12 im zu Augspurg mitgetailt 13 worden, und anders, ouch rechenbücher oder rödel 14 . Bitt euch uffs fruntlichst, im davor ze sein 15 , damitt ime nichts unbillichs 16 zugefügt, er ouch nitt uberrechnet 17 werde, dann 18 diß ouch zu lob und preysß dienet ewer statt.

Er ist uff Wyntertur zogen 19 . Da hat er ouch ain tail seiner waren. Hat gesagt, er welle euch disen brieff gen Zurich schicken und ewers bschaids allda 20 erwarten 21 , ob er hmm dörfe in ewer statt oder nitt.

Aber ich byn des ungezwyffelten vertrauwens 22 , ir habind so vyl von unser wegen erlangt 23 , das er hinein 24 dörffe, diewyl 25 er doch, allain zu rechnen 26 und die leut 27 zefriden ze stellen, hinein begert und demnach 28 sein armütle zu seinen handen ze

6 weil.
7 Zu d'Aliods Verbot, die Stadt und Landschaft Zürich zu betreten, s. Nr. 3180, Anm. 2 und Anm. 15.
8 Hier anschließend an "Er sorget sehr"; s. SI VII 23.
9 Unbekannt.
10 werdind ime seine creditores uber seine kromkörb brechen: würden ihm seine Gläubiger seine Handelsware entreißen; s. SI V 318 s.v. brechen.
11 ihm.
12 die.
13 gegeben; vgl. SI XII 1607.
14 rechenbücher oder rödel: Rechnungs- bzw. Schuldbücher; s. DRW XI 221 s.v. Rechenbuch; SI VI 604 5v. Rodel. - Dass hier wohl eher keine Manuale mit Verzeichnissen von Währungen oder auch Schulrödel mit Wortverzeichnissen gemeint sind (s. Grimm XIV 1107), sondern Aufzeichnungen aus d'Aliods Buchhaltung, kann dem Umstand entnommen werden, dass d'Aliod keinen genauen Überblick über seine Finanzen hat, weshalb Bullinger gebeten wird, die Guthaben des Händlers bei den verschiedenen Schuldnern zu eruieren (s. unten Z. 37-39). Es ist daher anzunehmen, dass d'Aliod seine Unterlagen zu seinen Finanzen in seinem Warenlager in
Winterthur verwahrte, auf diese jedoch wegen des Aufenthaltsverbots im Zürcher Gebiet keinen Zugriff hatte.
15 im davor ze sein: (es) von ihm abzuwenden; vgl. SI XII 18.
16 nichts unbillichs: kein Unrecht; vgl. SI IV 1167 s.v. billich.
17 benachteiligt; vgl. SI VI 122.
18 weil.
19 ist uff Wyntertur zogen: hat sich nach Winterthur begeben. - Etwas später (s. unten Z. 44f) korrigiert Blarer diese falsche Angabe. - D'Aliod hätte sich nicht nach Winterthur begeben können, da ihm dort (auf Zürcher Gebiet) der Aufenthalt verboten war; s. Nr. 3180,28f.
20 in Winterthur.
21 abwarten.
22 byn des ungezwyffelten vertrauwens: bin fest (davon) überzeugt.
23 von unser wegen erlangt: für (die Konstanzer) erreicht; s. FNHDW V/2 3459 s.v. erlangen.
24 nach Zürich.
25 weil; s.
26 zu rechnen: um abzurechnen.
27 Gemeint sind d'Aliods nicht näher bekannte Gläubiger.
28 danach.


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nemmen 29 . Dann 30 er mich sehr behertziget 31 , diewyl ich waiß, das ain grosser yfer 32 in im ist. Den irrthumb wyll ich im (wills der lieb gott) wol, bald 33 er widerum kompt 34 , usrüten 35 . Bitt euch aber und aber 36 : Thaind 37 wie byßher, damitt das arm mennlin nitt veruntrüwet werde 38 . Dann es ist im offt seltzam gangen 39 und vyl verzückt 40 und verzogen 41 worden usß seinem krom.

Er hette ain fürschrifft 42 von meinen herren 43 genommen an ewere herren 44 , aber min brüder 45 und Vetter habend geacht 46 , es seye gnug, wann ich euch von unser wegen schribe, wie ich dann uff zinstag 47 by dem Äscher 41 gethon hab. Wirt es aber von nöten sein, so muß und wirt er 49 noch die furschrifft meiner herren ussbringen 50 , allain das im der terminus 51 erstreckt 52 und er nitt verkurtzt 13 werde. Datum 13. aprilis 1548.

Des Marcellen diener 54 wirt 55 morn 56 , acht 57 ich, hinein 58 (schreib 59 ich euch

29 zu seinen handen ze nemmen: an sich zu nehmen. -D'Aliod konnte seinen beschlagnahmten Besitz erst nach der Schuldentilgung auslösen; s. oben Anm. 3.
30 Außerdem; s. SI XIII 22.
31 er mich sehr beherziget: tut er mir sehr leid; vgl. SI ll 1662.
32 Zu d'Aliods (fehlgeleitetem) Glaubenseifer und Blarers Absicht, ihn auf den rechten Weg zu führen, vgl. auch Nr. 3180,24 mit Anm. 25.
33 sobald.
34 Gemeint ist: zurück nach Konstanz kommt.
35 ausreißen; s. FNHDW II 1238. -Vgl. Mt 15, 13.
36 aber und aber: noch einmal.
37 Tut (handeln).
38 veruntrüwet werde: finanziell zu Schaden komme; s. SI XIV 1640.
39 ergangen.
40 weggenommen; s. Fischer 111432.
41 entzogen; vgl. Lexer III 318.
42 Empfehlungsschreiben; s. SI IX 1585.
43 den Konstanzer Ratsherren.
44 die Zürcher Ratsherren.
45 Blarers Bruder Thomas, dazumal Konstanzer Reichsvogt, sowie sein Vetter Konrad Zwick gehörten dem Konstanzer Kleinen Rat an; s. Konrad Beyerle, Die Konstanzer Ratslisten
des Mittelalters, hg. y. der Badischen historischen Kommission, Heidelberg 1898, S. 236-238.
46 gemeint.
47 Dienstag. -Tatsächlich hatte Blarer seinen genannten letzten Brief irrtümlich mit dem 12. April 1548 datiert, bei dem es sich um einen Donnerstag handelte; s. Nr. 3180, Anm. 1.
48 Zu diesem s. oben Z. 1 mit Anm. 2.
49 Gemeint ist d'Aliod.
50 erhalten; s. SY 719.
51 der terminus: die Frist zur Schuldentilgung; s. SI XIII 1610. -Zu dieser sowie zu Blarers Bitte, die Frist um acht Tage zu verlängern, s. auch Nr. 3180,11. 32f mit Anm. 18.
52 verlängert; s. SI XI 2168.
53 benachteiligt; s. Fischer II 1205.
54 Der Bedienstete von Marcell Dietrich von Schankwitz ist unbekannt. Vermutlich handelt es sich um dieselbe Person, die schon zuvor für Blarer als Briefüberbringer gedient hatte; s. Nr. 3110,27f.
55 bricht ... auf; s. SI XVI 1340.
56 Samstag, 14. April 1548.
57 vermute.
58 Gemeint ist: in die Eidgenossenschaft.
59 Gemeint ist: dann schreibe.


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weyter 60 ) b oder uebermorn 61 . Tuus Ambrosius Blaurer.

Claudius zögt an 62 , das man im by euch zu Zürich ouch schuldig seye. 63 Weht um gottes willen (ouch unß zu freuntlichem gefallen) verhelfen 64 , damitt er ouch bezalt 65 und ains gegen dem andern abzogen 66 , oder 67 ain schuld an die ander gestossen werde 68 , oder wie man in die sach kommen mocht 69 .

Ich hellgen 70 euch treffelich 71 ungern mitt denen nichtigen geschefften, dann 72 ir ewer zeyt wol vyl baß 73 anzelegen habend. So 74 kenn ich aber nieman sonst by euch 75 , dem ichs zumuten könne. Ich will mich aber sehr besseren und euch mitt sölichen dingen nitt mehr überlegen 76 sein.

Jr köndt etwan sonst 77 ain guten gsellen 78 bitten, das er euch zu gefallen hilft, erfarung ze haben 79 , was Claudi 80 und wievyl er yedem schuldig und was man ime schuldig seye. Was um ain ungrads ze thain wirt sein 81 , do 82 Claudius nitt on nachtail 83 seiner waren (er wellte sy dann um ain spott 84 geben) zalung thain möcht, und es um ain guldin 4 oder 5 ze thain 85 , so lichts dar 86 . Will ich euch, bald ir mir berichten, wievyl es ist, by erster bottschaft 87 widerum zuschicken.

||v Ich hett im yetzund ettlich guldin geben; hab ich gesorgt 88 , er kerne darum 89

b Dieses und das folgende Klammerpaar ergänzt.
60 Gemeint ist der unten in Z. 29-48 folgende Nachtrag.
61 Sonntag, 15. April 1548.
62 zogt an: berichtete; vgl. SI XVII 380.
63 In seinem genannten letzten Schreiben hatte Blarer bereits erwähnt, dass d'Aliod in Zürich sowohl Gläubiger als auch Schuldner hatte; s. Nr. 3180,4f.
64 dazu beitragen.
65 ausbezahlt.
66 ains gegen dem andern abzogen: Gemeint ist, dass die Schulden d'Aliods mit seinen Guthaben bei seinen Schuldnern verrechnet werden sollen.
67 mit anderen Worten. orten.
68 ain schuld an die ander gestossen werde: Zur Bedeutung s. oben Anm. 66 und SI XI 1607.
69 wie man in die sach kommen mocht: wie in der Angelegenheit ein Übereinkommen erzielt werden kann.
70 belästige; s. SI II 1143.
71 sehr; vgl. SI XIV 395.
72 weil.
73 besser; s. SI IV 1650.
74 In der Weise; s. SI VII 15.
75 by euch: in Zürich.
76 lastig; s. SI III 1208.
77 etwan sonst: ansonsten.
78 Gehilfen; s. SI VII 718.
79 erfarung ze haben: in Erfahrung zu bringen.
80 was Claudi: welche Handelsgüter d'Aliod in Zürich besitzt.
81 Was um ain ungrads ze thain wirt sein: Wenn d'Aliods Schulden in Zürich größer als sein Guthaben sein sollten; vgl. SI VI 614.
82 insofern.
83 Verlust; s. DRW IX 1280.
84 um ain spott: für einen lächerlichen Preis; s. SI X 619.
85 um ain guldin 4 oder 5 ze thain: um vier oder fünf Gulden geht.
86 lichts dar: legt es dar. -Subjekt ist Bullinger.
87 by erster bottschafft: mit dem nächsten Boten; vgl. SI IV 1905 s.v. Bottschaft.
88 befürchtet; s. SI VII 1305.
89 keme darum: verlöre; FNHDW VIII 1295 s.v. kommen.


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oder vertrempelete 90 das gelt sonst und machte danecht sein krom nitt ledig 91 . Dann 92 sein weyb 93 ist zu Frowenfeld (zu deren kompt er yetz) c . Die ist gar liederlich 94 , will sich nitt recht schicken 95 , das sy ir armut 96 zu nutz bringe 97 .

Ich möcht sonst ouch gern wissen, warum man Claudio furnemlich 98 statt und land verbotten 99 hette.

[Adresse darunter:] Dem hochgelerten, christelichen herrn Hainrich Bullinger, meinem insonder vertrauwten, lieben herren und brüder. Zürich)100