Heinrich-Bullinger-Briefwechseledition, Universität Zürich © Heinrich Bullinger-Stiftung Arpa Bibliothek Textbreite Schriftgröße

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Bullinger an
Joachim Vadian
Zürich,
20. September 1538

Autograph: St. Gallen Stadtarchiv Vadiana, Trucke XXVI, Nr. 16b (Siegelspur)

Konnte Vadian nicht früher Bescheid geben, weil sein Informant erst tags zuvor nach Zürich zurückkehrte. Dieser zeigte sich bereit zu raten und erklärte, daß die [eidgenössischen] Orte am Appenzellerhandel keinen Gefallen gefunden hätten und St. Gallen unterstützten, daß diese im weiteren meinten, die Stadt St. Gallen müsse das ihr Zustehende ausbezahlt bekommen und der Schmähhandel müsse durch ein Vermittlungs- oder durch ein eidgenössisches Rechtsverfahren beigelegt werden, wobei der Informant den St. Gallern zum Vermittlungsverfahren rät. Bittet um Nachsicht für sein eiliges Schreiben und läßt Ambrosius Schlumpf und die Pfarrer grüßen. Man nimmt an, daß wegen der Landenberger [Fehde] sehr bald eine Tagsatzung in Baden stattfinden wird.

[Gedruckt: Vadian BW VII 83f, Nr. 58; Teildruck: Gottfried Bodemer, Der Bannerhandel zwischen Appenzell und St. Gallen 1535-1539. Ein Beitrag zur schweizerischen Kulturgeschichte des XVI. Jahrhunderts, Diss. phil. Bern, St. Gallen 1905, S. 95f.]