Heinrich-Bullinger-Briefwechseledition, Universität Zürich © Heinrich Bullinger-Stiftung Arpa Bibliothek Textbreite Schriftgröße

[3076]

Joachim Vadian
an Bullinger
St. Gallen,
14. November 1547

Autograph: Zürich ZB, Ms F 62, 529f (Siegelspur) Auszüge in deutscher Ubersetzung von Bullingers Hand: Zürich ZB, Ms A 43, 19 1 Druck: Vadian BW VI 674-677, Nr. 1573 Teilübersetzung: Joachim Vadian. Ausgewählte Briefe, hg. y. Ernst Gerhard Rüsch, St. Gallen 1983, S. 98-100

[J]Als Vadian Bullingers letzten Brief [Nr. 3062 vom 31. Oktober und 4. November] beantworten wollte, konnte er diesen nicht mehr finden. Vermutlich hat er ihn in der Eile versehentlich

(in Bern StA, Varia I, unter "Burgdorf" und "31. Januar 1556", müssten die Vornamen einiger Erben Kammerers zu ermitteln sein). Da er bereits Kostgänger bei Frey war, entsprang er aus Kammerers erster Ehe. Laut der genealogischen Internetplattform "Berner Geschlechter" hieß seine Mutter Anna von Erlach.
13 Aus HBBW XIX 117 ging schon hervor, dass Frey eine Zeitlang engeren Kontakt mit Bullingers Familie pflegte. Aus vorliegender Stelle wird deutlich, dass er sogar - irgendwann nach Kammerers Ernennung zum Lenzburger Vogt, vermutlich zwischen seinem Studienabschluss in Besançon 1540 (s. HBBW XII 65, Anm. 4) und seiner im April 1542 erfolgten Entsendung nach Biel (s. HBBW XII 65) -bei Bullinger gewohnt hat.
14 Gemeint ist der Vater.
1 Durch ein ähnliches Verfahren, wie jenes das in Nr. 3074, Anm. 27, beschrieben wird, sind die S. 19-22 des Handschriftenbandes Ms A 43 entstanden. Dort, auf S. 19, verzeichnete Bullinger Auszüge aus einem Brief angeblich "Uß Sangallen des 17. novembris 1547". Dabei handelt es sich um eine freie Ubersetzung von Teilen des vorliegenden Briefs, der offenbar
am 17. in Zürich eintraf. Diesen Auszügen fügte Bullinger auf S. 19f einige von ihm frei übersetzte Exzerpte aus Vadians nächstem Brief Nr. 3077 vom 16. November hinzu, nämlich das Gerücht, der Kaiser werde den Deutschen die Wiedererrichtung des Schwäbischen Bundes aufzwingen, und jene Gerüchte betreffend Savoyen und Norditalien, in Zusammenhang mit der Furcht, der Kaiser werde die Eidgenossen von der südlichen Alpenseite aus angreifen. Diese Befürchtung kombinierte er mit der im vorliegenden Brief geäußerten Vermutung eines Angriffes auf die Eidgenossenschaft vom Rhein her. Anstelle der Adresse vermerkte Bullinger auf S. 22 (S. 21 ist leer): "Das consilium zu Trient. Rüstend bischoff. Welche mittel stellend. Wie man sich halte bis zu ußtrag des consilii. Der keyser rüst sich in das Pemondt. Begärt des pundts mitt den Tütschen." Wie man aus der Faltung dieser Blätter schließen kann, wurde sowohl diese Abschrift als auch jene, die in Nr. 3074, Anm. 27, beschrieben ist, dem gleichen Korrespondenten leihweise gesandt, vielleicht an Oswald Myconius; s. Nr. 3082,40, und unten Anm. 6.


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[mit Nr. 3072] bei der Zurückerstattung der ihm von Bullinger zugestellten Beilagen 2 zurückgesandt. Doch ist das nicht schlimm, da er sich an dessen Inhalt noch sehr gut erinnert und auch sonst Briefe Bullingers mit weniger vertraulichen Mitteilungen als der letzte dem Ofen zu übergeben pflegt, um etwaigen Missbräuchen vorzubeugen. -[2]Der Sieg der Engländer [über die Schotten]erfreut ihn sehr, da der englische König Eduard VI. die Wahrheit liebt und die Irrtümer des römischen Papstes (des Todfeinds Christi), denen seine Vorfahren noch ergeben waren, entkräftet und abschafft. Mögen die Liebhaber des Evangeliums überall siegen! -[3]Aus Augsburg erfährt man, dass die beiden Hauptschuldigen an all den gegenwärtigen Unruhen, nämlich der Augsburger Kardinal Otto Truchsess von Waldburg und der Trienter Bischof Cristoforo Madruzzo, von Kaiser Karl V. unter Zustimmung der drei Reichsstände (nämlich der schillernden bzw. kurzsichtigen Kurfürsten und Fürsten wie auch der Prälaten 3 deren ungünstige Gesinnung Christus gegenüber allen bekannt ist) nach Trient entsandt wurden, 4 um die Weiterführung des begonnenen Konzils zu bewirken. Unterdessen hat der Kaiser einen Mönch [...] von seinem Hof 5 den Mainzer Weihbischof [Michael Helding] und einen Doktor aus Köln (vielleicht Johannes Gropper 6 ) beauftragt, sich schon vor Abschluss des Konzils von Trient über die Erhaltung der Religion zu beraten. Was diese vorhaben, kann man schlechthin schon ahnen. Niemand von den anderen Ständen oder vom [protestantischen] Lager wurde hinzugezogen. Die klügeren Städte haben zwar dagegen opponiert, doch die Verachtung, die man ihnen und ihren Pfarrern entgegenbringt, zeigt, wie wenig Gewicht das haben wird. -[4]Kurz gesagt, den Ersteren wird alles erlaubt, den [Protestanten] aber nicht einmal das genehmigt, was sich ziemt. Viele sind der Meinung, dass diese höchst ungünstige Lage noch einige Jahre anhalten wird, denn so sehr wüten Gräuel 7 und Gottlosigkeit! Man darf nicht einmal erwarten, dass die Frömmigkeit sich auch nur teilweise behaupten wird. Trotzdem bleibt Vadian zuversichtlich, da die Kirche Christi sich schon von so mancher misslichen Lage erholt hat. -[5] Vadian schickt hier den für die Aufhängung Johannes Hoffmeisters ausgesuchten Galgenbaum, 8 den Martin Frecht auf Vadians Bitte hin (weiche Vadian in Hinblick auf Bullinger geäußert hatte) seinem letzten Brief beigelegt hat. 9
2 Siehe dazu Nr. 3062,81-84.
3 Normalerweise zählen zu den drei Reichsständen die geistlichen Kurfürsten und Prälaten, die weltlichen Kurfürsten und Fürsten und die Freien Reichsstädte. Da damals Letztere zu den Verhandlungen nicht zugelassen wurden (s. dazu die Verweise in Nr. 3069, Anm. 22), verbirgt die hier von Vadian angeführte Neuaufstellung eine ironische Pointe.
4 Vgl. dazu Nr. 3074, Anm. 27; MBW-T XVII 258, Nr. 4948.
5 Eigentlich waren es zwei Dominikaner von seinem Hof, Pedro de Soto und Pedro de Malvenda, die beauftragt wurden, einen Text (das sogenannte "Interim") auszuarbeiten, dank dem es in Deutschland vorübergehend (bis zu den endgültigen Beschlüssen des Konzils) zu einer Lösung in der Religionsangelegenheit kommen würde; s. Horst Rabe, Zur Entstehung des Augsburger Interims 1547/48, in: ARG XCIV, 2003, 36. - Zum "Interim" s. Nr. 2908, Anm. 7; Nr.
2994, Anm. 2; Nr. 3017, Anm. 10; Nr. 3094, Anm. 14.
6 Richtig: Eberhard Billick. - Die gleiche falsche Angabe findet sich auch in einem von Myconius am 3. Dezember verfassten Brief; s. Henrich, Myconius BW 1006, Nr. 1121.
7 Vgl. Dan 9, 27.
8 Hier liegt vielleicht eine Anspielung auf die Marcolfus-Legende vor; s. dazu Deutsches Literatur-Lexikon. Biographisch-bibliographisches Handbuch, 3. Aufl., Bd. 13, hg. y. Heinz Rupp und Carl Ludwig Lang, Bern 1993, Sp. 733- 738; Salomon et Marcolfus, hg. y. Walter Benary, Heidelberg 1914 (Sammlung mittellateinischer Texte 8); Beze, Corr. XVI 28, Anm. 9; BucerDS IX/2 346, Anm. 4.
9 Mit der "Quaesita arbor suspendio Hofmeisteri" ist eine Beilage gemeint, die Martin Frecht seinem Brief an Vadian vom 10. November hinzufügte: "Mitto et rudia quaaedam de Hoffmeisteri ultimis


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Vadian fügt dem Dokument noch einige Psalmen bei, die Frecht ihm ebenfalls zukommen ließ. 10 -[6]In Ulm lässt die Pest nach, aber in Augsburg grassiert sie dermaßen, dass letzte Woche täglich mehr als 50 Menschen daran starben. -[7]Angeblich bereitet Karl V. einen riesigen Feldzug vor, während von König Ferdinand berichtet wird, dass er sich unerhört herrisch aufführe. Der Kaiser soll die Hansestädte begnadigt haben, die ihre Garnisonen zusammen mit dem Bremer Truppenführer [Christoph von Oldenburg] entlassen haben sollen. 11 Es heißt, der Kaiser leide stark an der Gicht. Man weiß noch nicht, wohin er sich im nächsten Frühling mit seinen Streitkräften wenden wird: Vielleicht nach Helvetien, wie es von allen Liebhabern der Freiheit befürchtet wird. Vadian zweifelt nicht, dass Machenschaften im Gange sind, die viele dazu verleiten sollen, sich eine Unterwerfung der Helvetier zu versprechen, zumal nicht nur der Kaiser danach trachtet, sondern auch alle, die auf die seit zwei Jahrhunderten währenden Freiheiten der Eidgenossen voller Neid sind. -[8]Es ist also ganz
verbis, ea fide, qua illa accepi et grec [= in Eile] delineavi" (Vadian BW VI 671). Bei der Beilage handelt es sich um die heute in Zürich ZB, Ms A 43, 349-352, aufbewahrten zwei Blätter (vier Seiten), deren Wasserzeichen (vorn Typ Nr. 27739 der Online-Datenbank der Wasserzeichensammlung Piccard, Bestand J 340, vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart) eine Ulmer Provenienz belegen. Auf S. 349-351 findet sich von einer unbekannten Hand eine zweieinhalb Seiten lange Diffamierung Hoffmeisters, die zunächst mit dem Namen "Martin Frecht" versehen wurde. Auf dem unteren leergebliebenen Teil der S. 351 schrieb dann Frecht eigenhändig mit anderer Tinte einen Auszug aus einem vom Arzt Wolfgang Moll an ihn gerichteten Brief von Oktober [1547] ab (s. dazu schon Nr. 3003, Anm. 14). Frecht strich zudem (wie es die dabei verwendete Tinte nahelegt) seinen Namen durch, den der von ihm beauftragte unbekannte Abschreiber unter die schon erwähnte Diffamierung gesetzt hatte (da dieser vermutlich dazu durch die oben in Frechts Brief vom 10. November erwähnte, von Frecht selbst in Eile angelegte und heute nicht mehr bekannte Abschrift verleitet worden sein wird). Auf der sonst leer gebliebenen S. 352 dieses zweiblättrigen Dokuments notierte Bullinger: "D. Johann Hoffmeisters todt zu Ginßburg in Schwaben." (Hoffmeister war am 21. August gestorben; zu dessen Tod s. Nr. 3003, Anm. 17; Nr. 3005, Anm. 106). - Am 4. September 1547 hatte Frecht Vadian bereits mitgeteilt: "Postquam in Güntzburg ille Hoffmeisterus, Augustam vocatus, apud nonnas divertens, misere periit, eiulans se contra agnitam veritatem pecasse, alu in eius locum [nämlich in Ulm, wo Hoffmeister seit der 2. Hälfte Januar 1547 gepredigt hatte; s. Nikolaus Paulus, Der Augustinermönch Johannes Hoffmeister. Ein Lebensbild aus der Reformationszeit, Freiburg i. Br. 1891, S. 232-249] surrogati sunt." (Vadian BW VI 649). Am 1. Oktober bedauerte er, seinem Brief an Vadian nicht eine Schrift zu Hoffmeisters Tod beilegen zu können ("Et libenter misissem quaedam de verbis desperationis illius Hoffmeisteri [...], eximii ecclesiarum Christi turbatoris, quae ante mortem suam effutiit in praesentia fide dignorum testium ..."), fügte aber seinem Brief doch noch einige angeblich von Hoffmeister geäußerten Aussagen der Verzweiflung bei, um dann wie folgt abzuschließen: "hec et alia in scheda quadam contenta libenter nunc misissem, si ea ad manum habuissem." (aaO, S. 658).
10 Aus Frechts oben in Anm. 9 erwähntem Brief vom 10. November geht hervor, dass die "Psalmi" von ihm selbst verfasst worden waren und Thomas Blarer, dem Bürgermeister von Konstanz (und nicht Bullinger), hätten mitgeteilt werden sollen (Vadian BW VI 671). Doch fertigte Vadian offensichtlich auch eine Kopie davon für Bullinger an, die allerdings in den Zürcher Beständen nicht mehr ermittelt werden konnte. Ein etwaiger Druck dieser Psalmen ist unbekannt.
11 Ein falsches Gerücht; s. Nr. 2985, Anm. 10; Nr. 3060, Anm. 18.


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wichtig, dass die Eidgenossen weiterhin fest zusammenstehen. Nur ein solcher Zusammenhalt kann sie retten. Dadurch wird ja weder der Glaube preisgegeben, noch folgt daraus, dass man die Sitten der [Innerschweizer]12 übernehmen müsste. Ein Zerwürfnis mit diesen darf keinesfalls in Kauf genommen werden, wenn die Eidgenossen ihre Freiheiten nicht verlieren wollen. Vielmehr ist zu erwarten, dass die Gemütslage der [Innerschweizer]sich verbessert und diese in zivilen Angelegenheiten schließlich enger mit den [Vier protestantischen Orten] zusammenarbeiten. lin Evangelium hat der Herr den Gebrauch des Schwertes zugunsten des staatlichen Wohls nicht verboten, ja sogar genehmigt und bestätigt. Und da Allianzen ganz besonders die zivile Stabilität gewährleisten (was schon die von den innerschweizerischen Vorfahren eingegangenen Bündnisse belegen), ist bestimmt kein Abkommen auszuschlagen, weiches ehrenhafte Bedingungen im Hinblick auf Notfälle darbietet. 14 Auch die Entstehungsumstände und die beschlossenen Klauseln des Schmalkaldischen Bundes waren ehrenhaft. 15 Doch hielten die Hauptverbündeten nicht zusammen! Im Falle der Eidgenossenschaft hingegen geben sowohl das zu garantierende gemeinsame Heil des Vaterlandes als auch die in den verschiedenen Orten der Eidgenossenschaft bereits bestehenden Blutsverwandtschaften guten Grund zur Hoffnung, dass die Eidgenossen sich die Treue halten und sich nicht verraten werden, auch wenn sie derzeit durch die ihnen angebotenen Geschenke in Versuchung geraten. Demnach sollte Bullinger seine Obrigkeit dazu anhalten, nicht getrennte Wege zu gehen, wenn in der gegenwärtigen Lage die anderen Orte der Meinung sind, dass ein Bündnis mit dem französischen König Heinrich Il. einzugehen ist, zumal es sehr unanständig wäre, in so gewichtigen staatlichen Angelegenheiten sich nicht an die Meinung der Mehrheit zu halten, und man so Anlass zu Unmut und Argwohn geben würde. Bullinger wird noch erleben, wie Kaiser Karl V. Forderungen an die eidgenössischen Orte stellen wird, um einen Vorwand zu einem Krieg gegen sie zu haben und sie auf diese Weise wieder gefügig (wie es die Deutschen sagen) zu machen. Er wird besonders an der Grenze des Rheins und des Bodensees sowie jenseits der Alpen, am angrenzenden Gebiet zu Mailand, dafür sorgen, dass den Eidgenossen keine Lebensmittel mehr zugeführt werden, und sie angreifen. 16 Wenn dann Frankreich den Eidgenossen nicht offensteht, wird der Kaiser diese durch Hungersnot bändigen und bezwingen. Darum ist es so wichtig, dass es zu einem Vertrag mit Frankreich kommt, der ohnehin schon existiert. 17 -[9]Den Ravensburgern wurden zwölf Halbfähnlein aufgezwungen: Im Ganzen 1'800 Garnisonssoldaten, darunter 600 Kavalleristen. 18 Es soll sicher sein, dass die Lindauer sich von diesen gottlosen, diebischen Knechten freigekauft haben. 19 - [10] Was Bullinger über die Konstanzer schreibt, 20 stimmt. Es wäre nicht möglich, ihnen militärische Hilfe zu gewähren, ohne zugleich den Krieg auf die Eidgenossenschaft heraufzubeschwören. Es wäre also weniger gefährlich, wenn die vom Kaiser bedrängten Konstanzer Truppen anheuern würden, auch wenn diese den Helvetiern zur Last fielen. Vadian befürwortet jedoch eine Vermittlung zugunsten der Konstanzer beim Kaiser, sei es durch eine Gesandtschaft oder auf brieflichem Wege. Die Helvetier hätten nämlich Grund genug, vom Kaiser zu verlangen, die Unversehrtheit der
12 Vadian reagiert hier auf Nr. 3062,49-67.
13 Vgl. schon Vadians Äußerung dazu in HBBW XV 353.
14 In diesem Abschnitt distanziert sich Vadian von die in Nr. 3062,73-77, von Bullinger geäußerten Bedenken.
15 Vgl. aber Bullingers Außerungen dazu in Nr. 3065,62-64.
16 Siehe dazu die in Nr. 3066, Anm. 49, angeführten Stellen.
17 Gemeint ist der Ewige Frieden von 1516; s. Nr. 2881, Anm. 42.
18 Siehe dazu Nr. 3040, Anm. 6.
19 Wohl ein falsches Gerücht, da die diese Zeitspanne betreffende Geschichtsschreibung nichts von der Gefahr einer Einquartierung von kaiserlichen Truppen in Lindau weiß, die durch eine Bezahlung abgewendet worden wäre; s. Karl Wolfart, Geschichte der Stadt Lindau im Bodensee, Bd. I/I, Lindau 1909, S. 358- 362; Albert Schulze, Bekenntnisbildung und Politik Lindaus im Zeitalter der Reformation, s.1. 1970, S. 127-130.
20 In Nr. 3062,34-50.


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[Vier protestantischen] Städte sicherzustellen. -[11] Wenn Papst Paul III. die Eidgenossen mit Täuschungsmanövern zur Beschickung des Konzils anhält, 21 sollte die Angelegenheit bei einem öffentlichen Treffen von Gelehrten (von den Kirchenvorstehern der Vier Städte und einer Auswahl ihrer Landpfarrer) besprochen werden, damit es zu einem einmütigen Beschluss käme. 22_[12]Gruß. Sobald Bullinger Nachrichten von der geplanten Tagsatzung 23 erhält, soll er diese mitteilen. 2-I